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Erwerb von Grundeigentum durch Ausländer

unüberbautes Land
(Baubeginn innert 1 Jahr)

Wohneigentum

Wohnzone
bis 3000m2

Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungs-
zone

Haupt-wohnung (bis 3000m2) Mehrfamilien
-Haus
Haupt-wohnung keine Haupt-wohnung
Mit Wohnsitz in der Schweiz

Nieder-
lassungs-bewilligung

ja ja ja ja ja
Jahres-
aufenthalts-bewilligung
ja nein ja ja nein
Kurzaufenthalts-
bewilligung
nein nein ja nein nein
ohne
Wohnsitz
in der Schweiz
nein nein ja nein

nein


Betriebsgesellschaft

Ferienwohnung
(Kontingente)

Eigengebrauch Kapitalanlage
Mit Wohnsitz
in der Schweiz
Niederlassungs-
bewilligung
ja ja ja
Jahresaufenthalts-
bewilligung
ja ja mit Bewilligung
Kurzaufenthaltsbewilligung ja ja mit Bewilligung
ohne Wohnsitz in der Schweiz ja ja mit Bewilligung


Anteil an juristischer Person

Bereich
Betriebsliegenschaften
Bereich
Wohnliegenschaften
Mit Wohnsitz
in der Schweiz
Niederlassungsbewilligung ja ja
Jahresaufenthaltsbewilligung ja bis zu einem Anteil
von max. 30% des
Gesellschaftskapitals
Kurzaufenthaltsbewilligung ja
ohne Wohnsitz in der Schweiz ja


Neue Regelung für EU-Bürger mit Inkrafttreten der Bilateralen Verträge

  • Mit Wohnsitz in der Schweiz: Jeglicher Erwerb von Grundstücken ohne Bewilligung möglich
  • Grenzgänger (Arbeitnehmer in der Schweiz): Möglichkeit des Erwerbs einer Zweitwohnung (auch neben Ferienwohnung)

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